Ein Gastronomiebetrieb ist ein Ort, den idealerweise viele Leute besuchen. Diese sind meist ortsunkundig und im Notfall daher auf greifende Sicherheitsmaßnahmen des Personals angewiesen, daher befassen wir uns heute mit dem Thema Brandschutzordnung in der Gastronomie.
Ein Gastronomiebetrieb ist ein Ort, den idealerweise viele Leute besuchen. Diese sind meist ortsunkundig und im Notfall daher auf greifende Sicherheitsmaßnahmen des Personals angewiesen, daher befassen wir uns heute mit dem Thema Brandschutzordnung in der Gastronomie.
Brandschutzordnung Gastronomie: Sicherheitsmaßnahmen gegen Brand
Wer bereits in einer Gastronomieküche gearbeitet hat, weiß, dass diese ein höheres Potential für Brandgefahr aufweisen als die Küche in den eigenen vier Wänden. Das kann zum Einen an dem Einsatz von Küchengeräten wie einem Fettbackgerät liegen, zum Anderen an der hektischen Situation, die bei Hochbetrieb in Gaststätten und Gastronomiebetrieben herrscht. Der Fehler liegt dabei meist darin, dass es kein ganzheitliches Brandschutzkonzept gibt. Daher wollen wir euch ein paar Tipps auf den Weg geben, um die Brandschutzordnung in der Gastronomie zu gewährleisten.
Was genau versteht man eigentlich unter Brandschutz? Laut IHK, der Industie- und Handelskammer, werden mit Brandschutz die Gesamtheit aller Maßnahmen bezeichnet, die dazu führen, einen Brand zu verhindern, frühzeitig zu erkennen, einzudämmen, zu bekämpfen sowie Flucht- und Rettungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Brandschutzmaßnahmen werden dabei in vorbeugende und abwehrende Maßnahmen gegliedert, wobei letztere die Rettungs- und Löscharbeiten betreffen, die durch die öffentlichen Feuerwehren durchgeführt werden.
Die vorbeugenden Maßnahmen können dabei erneut in bauliche, anlagentechnische und betriebliche Maßnahmen für den Brandschutz eingeteilt werden.
Die baulichen Anforderungen der Brandschutzordnung in der Gastronomie beziehen sich auf materielle Anforderungen wie die räumliche Trennung oder die Feuerwiderstandfähigkeit von Bauteilen. Die anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen greifen dann, wenn aufgrund höherer Risiken die baulichen Maßnahmen nicht mehr ausreichen. Diese umfassen z.B. die Installation von Brandmeldeanlagen. Unter dem Begriff betrieblichen Brandschutz versteht man sämtliche Maßnahmen, die unabhängig von den baulichen Gegebenheiten jederzeit umgesetzt werden können, um Brände zu verhindern. Ein Beispiel ist ein Rauchverbot in Gebäuden.
Neben der Gefahr eines Betriebsausfalles und eines erheblichen Imageschadens, die in einer finanziellen Katastrophe enden können, ist natürlich die Gefährdung der Gesundheit das größte Risiko.
An dieser Stelle sei nochmal erwähnt, dass jedes Bundesland zusätzliche eigene Gesetze hat, sodass das Heranziehen eines Experten unbedingt notwendig ist, um dem Brandschutz in der Gastronomie gerecht zu werden.
Brandschutzordnung Gastronomie und die Konzessionserteilung
Wenn ihr in eurem Gastronomiebetrieb Alkohol ausschenken möchtet, benötigt ihr eine Gaststättenkonzession vom zuständigen Verbraucherschutzamt. Diese wird nur erteilt, wenn nach einer Überprüfung durch die Feuerwehr keine Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes bestehen. Das Verbraucherschutzamt nimmt die Kontaktierung von Feuerwehr und anderen relevanten Behörden vor.
Falls ihr die Einrichtung eines Mitarbeiterraumes in einem ehemalig nicht genutzten Raum beabsichtigt, ist auch hierfür die zuständige Bauprüfabteilung zu kontaktieren, denn auch relativ minimale Veränderungen könnten feuersicherheitstechnisch problematisch sein.
Falls ihr dachtet, mehr Regulierungen und Vorkehrungen gibt es nicht, liegt ihr leider falsch. So ist zum Beispiel die maximal zulässige Anzahl an Personen, die sich im Raum befinden dürfen, abhängig von der Anzahl und Breite der Notausgänge. Weiterhin hat der Inhaber des Betriebs dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu einer Überfüllung des Raumes kommt. Sollte es doch zu einer solchen kommen, kann dies als Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden, die eine erhebliche Geldbuße als Strafe mit sich bringt.
Außerdem müssen Notausgänge gut erkennbar und jederzeit von Gästen zu öffnen sein.
Die Brandschutzordnung in der Gastronomie sieht des Weiteren vor, sämtliche bauliche Anlagen in bau- und feuersicherem Zustand zu erhalten. Es kann verlangt werden, dass die Betriebsfähigkeit vorhandener Brandbekämpfungs‑ und Rettungseinrichtungen nachgewiesen wird. Dazu gehören Feuerlöschgeräte, die Funktionstüchtigkeit von Rauchklappen, Feuermelder Frühwarnanlagen und das Schließverhalten von Feuerschutztüren, um nur einige zu nennen.
Wir hoffen, dass ihr einen ersten Eindruck von den vielen Vorkehrungen und Regulierungen erhalten habt, die berücksichtigt werden müssen, um der Brandschutzordnung der Gastronomie zu genügen.
Teilt uns eure Erfahrungen und Ergänzungen zum Thema “Brandschutzordnung Gastronomie” gerne mit!
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